FAQ's

1. Vor welchem Hintergrund wurde die KGN gegründet?
Die Korean German Network wurde im Dezember 2000 gegründet, um den Erfahrungsaustausch zwischen berufstätigen Koreanern der zweiten Generation zu fördern und ein Netzwerk der gegenseitigen Unterstützung mit beruflichem sowie gesellschaftlichem Schwerpunkt aufzubauen.

Ausgangspunkt war die Situation, daß gegenwärtig erstmals eine nennenswerte Anzahl von Koreanern der zweiten Generation beginnt, Berufe in verschiedenen Bereiche der deutschen Wirtschaft zu ergreifen. Eine überregionale Organisation, in der ihre Interessen und Erfahrungen ausgetauscht werden können, fehlte bislang.


2. Welche Sprache ist die Vereinssprache?
In Anbetracht der Mitgliederstruktur ist sie zweckmäßigerweise deutsch. Dies gilt insbesondere für Vereinsmitteilungen, Diskussionen und Vorträge von und für die Mitglieder, KGN-Website sowie für sämtliche Protokolle und die Buchführung.

Gleichwohl fördert der Verein die koreanische Sprache (z.B. durch Gastvorträge in koreanischer Sprache, ggf. mit Handouts in deutscher Sprache). Außerdem wird angestrebt, wichtige Schriften wie z.B. die Vereinssatzung sowie Vereinspräsentationen auch in koreanischer Sprache zu pflegen.
Mit koreanischen Institutionen, mit denen KGN kooperative Beziehungen pflegt (z.B. OKF in Seoul oder Generalkonsulat in Franfurt), wird in koreanisch kommuniziert.


3. Wer kann Mitglied werden?
Gemäß der Zielgruppe von KGN (vgl. Frage Nr. 1) kann jede volljährige Person Mitglied werden, die
a) berufstätig ist oder
b) in absehbarer Zeit berufstätig wird (z.B. Studenten ab Hauptstudium)
c) sowie deren (Ehe-)Partner

Die koreanische Nationalität bzw. Herkunft ist nicht Voraussetzung für die Mitgliedschaft.


4. Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?
Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 70 Euro pro Person.
Eheleute zahlen einen ermäßigten gemeinsamen Jahresbeitrag von 100 Euro.


5. Wie kann ich Mitglied werden?
Zwei Schritte sind dazu notwendig:
a) Aufnahmeantrag ausfüllen und per email oder Post dem Verein zusenden
(Antragsformular zum Downloaden auf der KGN-Website)
b) Jahresbeitrag überweisen
Bankverbindung:
Korean German Network e.V.
Kto.-Nr. 2834554
BLZ 50070024
Deutsche Bank, Frankfurt am Main
Mit Eingang des Jahresbeitrages wird die Mitgliedschaft wirksam.


6. Wie werden die Mitglieder über die laufende Entwicklung von KGN informiert?
Einladungen und wichtige Mitteilungen erhält jedes Mitglied persönlich. Je nach Wunsch des Mitglieds bekommt es sie per email oder per Post. Ferner wird die KGN-Website laufend mit Informationen über den Verein upgedatet. Schließlich werden bei größeren Veranstaltungen Anzeigen bei Printmedien wie Kyopo-Shinmun geschaltet.


7. Gibt es einen Bericht über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge?
Am Ende der jährlichen Amtsperiode wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung neben dem Tätigkeitsbericht des Vorstandes auch ein Bericht über die Buchführung vorgelegt, aus dem Herkunft und Verwendung der Finanzmittel hervorgehen. Die Buchführung wird im Vorfeld der Mitgliederversammlung von zwei Prüfern, die nicht dem Vorstand angehören, auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin geprüft (vgl. auch § 12 der Vereinssatzung).


8. Mit welcher Organisation arbeitet KGN zusammen?
KGN ist offizieller Partner von Overseas Korean Foundation (OKF).
OKF ist eine von der koreanischen Regierung ins Leben gerufene Institution für das globale Networking der im Ausland lebenden Koreaner. Sie veranstaltet jedes Jahr Workshops, bei denen Auslandskoreaner (Kyopos) aus aller Welt in Korea zusammenkommen, um gemeinsam Konzepte zu entwickeln sowie Erfahrungen und Ideen auszutauschen. Die OKF-Veranstaltung in Korea ist kostenlos und für das Flugticket gibt es eine Ermäßigung von 50%.
KGN hat die Aufgabe übertragen bekommen, Teilnehmer aus Deutschland für die alljährlichen Workshops auszuwählen.
Ferner findet ein Informationsaustausch zwischen beiden Organisationen statt.


9. Ist KGN unabhängig?
Ungeachtet diverser Kooperationen mit institutionellen Partnern ist der Verein KGN in seiner Willensbildung und Umsetzung der Pläne unabhängig.
Insbesondere gehört KGN keinem Dachverband an.


10. Arbeiten die Mitglieder aller Organe ehrenamtlich?
Sämtliche Mitglieder des Vorstandes sowie des Beirats arbeiten ehrenamtlich. Etwaige Kostenerstattungen bei Vorlage aus privaten Mitteln erfolgen nur, wenn Einzelnachweise (Quittungen, Rechnungen etc.) vorgelegt werden können.


11. Wer ist für die Mitarbeit bei KGN geeignet?
Jedes Mitglied ist eingeladen, in den Bereichen und Projekten, für die es sich interessiert, mitzuwirken. KGN soll von den Mitgliedern selbst geformt und gestaltet werden. Über die laufenden Projekte kann es sich über die KGN-Website informieren oder direkt den Vorstand ansprechen (Kontaktmöglichkeiten ebenfalls über die KGN-Website).


12. Kann ich mitwirken, auch wenn ich nicht in Frankfurt (Vereinssitz) wohne?
Definitiv ja. KGN versteht sich als eine überregionale Organisation. Auch die Hälfte der Vorstandsmitglieder von KGN wohnt nicht in Frankfurt. Die Arbeitsteilung sowie die Kommunikation erfolgen hauptsächlich per email. Zeitnahe Mitteilungen der Projektfortschritte an alle Projektmitglieder sichern das Einhalten des Zeitplans. Aus gegebenen Anlässen können Projekttreffen stattfinden, die das Teamwork abrunden.


13. Welche Rechtsform hat KGN?
KGN ist ein im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt eingetragener Verein.